Teilnahmepflicht
Schulbesuch ist verpflichtend
Der regelmäßige Schulbesuch ist für den Lernerfolg Ihres Kindes sehr wichtig – aber auch gesetzlich vorgeschrieben. Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Auch die Schulordnung ist einzuhalten.
Als Erziehungsberechtigte sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Kind dieser Verpflichtung nachkommt.
Auch bei freiwilligen Angeboten (z. B. AGs) gilt die Teilnahmepflicht – so lange, bis Ihr Kind ordnungsgemäß abgemeldet wurde. Bei längerfristigen Angeboten kann die Schule festlegen, bis wann eine Abmeldung möglich ist. Spätestens zum Schuljahresende ist eine Abmeldung aber immer erlaubt.
Unentschuldigtes Fehlen gilt als Schulversäumnis und wird dokumentiert. In solchen Fällen müssen wir entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Deshalb folgende Bitte:
- Entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall frühzeitig.
- Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung, wenn Ihr Kind aus wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann.
So helfen Sie mit, den Schulalltag zuverlässig und reibungslos zu gestalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
