Bücher, die begeistern
Lesefreude wecken – in unserer Schulbücherei
Lesen ist der Schlüssel zur Welt – und genau dafür gibt es an unserer Schule einen besonderen Ort: unsere liebevoll gestaltete Schulbücherei.
Sie befindet sich im Erdgeschoss des Altbaus, direkt in der Nähe zu den Klassen 1 und 2. Allen Kindern von Klasse 1 bis 4 bietet sie eine altersgerechte, vielfältige Auswahl an Büchern.
Die bunten Figuren an den Büchereifenstern verraten es schon: Wer eintritt, darf sich auf eine kleine Reise in die Welt der Fantasie freuen.
Ob spannende Detektivgeschichten, fantastische Abenteuer, Heldentaten, Geschichten aus längst vergangenen Zeiten oder kindgerecht aufbereitete Sachbücher – hier findet jedes Kind das passende Buch.
Unsere Bücherei lädt dazu ein, Lesen als Freude zu erleben.
Öffnungszeiten
- Montag, 2. Stunde
- Mittwoch, 3. Stunde
Buchspenden willkommen
Unsere Schulbücherei lebt von Geschichten – und von Menschen, die sie weitergeben möchten.
Wir freuen uns sehr über gut erhaltene Buchspenden, die dem Lesealter von Grundschulkindern entsprechen. Vielleicht gibt es auch bei Ihnen zu Hause Bücher, die nur einmal gelesen wurden und nun im Regal stehen?
Buchspenden können gerne bei den Klassenlehrerinnen oder im Sekretariat abgegeben werden.
Da Bücher bei vielen kleinen Leserinnen und Lesern schnell Gebrauchsspuren tragen, sind wir dankbar für jede Unterstützung beim Erhalt und Ausbau unserer Bücherei.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Büchereiordnung
- Du bist ein Schulkind an der Julius-Wengert-Schule. Deshalb darfst du kostenlos unsere Schulbibliothek benutzen und dir Bücher ausleihen. Bei der Ausleihe gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Lies dir diese Regeln am besten gemeinsam mit deinen Eltern durch. Am Ende unterschreibst du mit deinen Eltern, dass du diese Regeln kennst und sie einhalten wirst.
- Du bekommst einen Leserausweis. Damit darfst nur du selbst ein Buch ausleihen. Gib ihn also nicht an andere weiter. Hast du dir ein Buch ausgesucht, musst du diesen Ausweis in der Bibliothek vorzeigen. Dann wird deine Ausleihe im Computer gespeichert. Deshalb darfst du den Leseausweis nicht verlieren. Ohne den Leserausweis ist eine Ausleihe nicht möglich. Solltest du deinen Leserausweis verlieren, melde dies bitte schnellstmöglich der Bücherei.
- Ein Buch, das du ausgeliehen hast, darfst du nicht weiterverleihen. Denn wenn ein Buch unter deinem Namen gespeichert ist, bist du auch für dieses Buch verantwortlich.
- Du darfst höchstens zwei Bücher gleichzeitig ausleihen.
- Die Leihfrist für ein Buch beträgt zwei Wochen. Hast du das Buch dann noch nicht durchgelesen, kannst du die Leihfrist um weitere zwei Wochen verlängern lassen. Dafür musst du mit deinem Leserausweis und dem ausgeliehenen Buch in der Bücherei vorbeikommen.
- Die Ferientage innerhalb eines Schuljahres zählen nicht zur Leihfrist. Über die Ferienzeit dürfen Bücher also auch länger ausgeliehen werden. Vor Beginn der Sommerferien und mit Beendigung des Schuljahres musst du ein ausgeliehenes Buch allerdings auf jeden Fall zurückgeben.
- Wenn du das Buch nicht rechtzeitig zurückgibst, bekommst du eine Mahnung. Kommt das öfter vor, darfst du dir eine Weile keine Bücher mehr ausleihen.
- Damit alle Kinder lange Freude an den Büchern haben, musst du sehr sorgfältig mit den Büchern umgehen. Transportiere sie deshalb immer nur in einer dafür vorgesehenen Hülle. Schiebe sie vorsichtig in deine Schultasche. Du darfst nichts hineinschreiben, Bücher nicht verschmutzen, Seiten nicht umknicken oder herausreißen. Natürlich liest du nicht während des Essens oder mit schmutzigen oder klebrigen Händen in den Büchern.
- Falls du doch einmal ein Buch beschädigt hast, musst du dies bei der Rückgabe mitteilen. Die Bücherei-Leitung entscheidet dann, ob deine Eltern das Buch durch ein neues Buch ersetzen müssen.
- Wenn du ein ausgeliehenes Buch verlierst, müssen deine Eltern das Buch ersetzen.
- Bei Unstimmigkeiten, Klagen oder Fragen, ist es deine Pflicht, dich an die Bücherei-Leitung zu wenden. Sie ist auch dein Ansprechpartner für alle deine Probleme. Ausreden wie: „Ich habe das nicht gewusst!“ - gelten nicht.
- Wenn du nach dem 4. Schuljahr oder durch Umzug unsere Schule verlässt, musst du vorher alle ausgeliehenen Bücher zurückgeben. Der Leserausweis verliert dann seine Gültigkeit.
- Die Öffnungszeiten der Schulbücherei hängen in jedem Schuljahr in den Klassenzimmern und vor der Bücherei aus.
Büchereiordnung & Einverständniserklärung für die Ausleihe
Hier können Sie sich die für die Ausleihe benötigte Büchereiordnung sowie die Einverständniserklärung herunterladen und ausdrucken.







